Berliner Testament - die Lösung für alle ?
- Bastian Schmidt-Vollmer
- Mar 19, 2023
- 2 min read
Das Berliner Testament ist eine beliebte Methode für Ehepaare, um ihre Nachfolge zu regeln. Häufig kann das auch die richtige Lösung sein. Es gibt jedoch auch einige Nachteile und Risiken zu beachten. Hier haben wir ein paar Probleme aufgeführt, die bei der Verwendung eines Berliner Testaments auftreten können:
Unwiderruflichkeit: Sobald das Berliner Testament verfasst und von beiden Ehepartnern unterzeichnet wurde, ist es in der Regel nicht mehr änderbar, es sei denn, beide Ehepartner sind damit einverstanden.
Verfügungsbeschränkung: Ein Berliner Testament kann den überlebenden Ehepartner rechtlich einschränken, was er mit dem gemeinsamen Vermögen tun kann. Dies kann problematisch sein, wenn der überlebende Ehepartner später einen neuen Partner hat und gemeinsames Vermögen nicht frei verfügen kann.
Verhinderung der Neuzuweisung von Vermögenswerten: Das Berliner Testament kann dazu führen, dass Vermögenswerte nicht neu zugewiesen werden können, falls dies erforderlich ist, beispielsweise um ein Unternehmen oder Immobilien zu verkaufen oder zu übertragen.
Pflichtteilsergänzungsanspruch: Kinder des Ehepaars können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn der überlebende Ehepartner das gemeinsame Vermögen nach dem Tod des ersten Ehepartners durch Schenkungen oder ähnliches reduziert hat. Dies kann zu einer Benachteiligung des überlebenden Ehepartners führen.
Steuerliche Nachteile: Das Berliner Testament kann steuerliche Nachteile haben, da es möglicherweise nicht die optimale Nutzung von Steuervorteilen ermöglicht, die bei der Vererbung anfallen können. Gerade bei größerem Vermögen kann die Erbschaftssteuer einmal bei einer Übertragung auf den Ehepartner anfallen und dann noch einmal (machmal leider auch nur weniger Monate oder Jahre später) bei einer Übertragung auf die Kinder. Hinzu kommt, dass bei Übertragungen von Eheleute auf Kinder jeder Ehepartnern gegenüber jedem Kind einen Freibetrag von derzeit EUR 400.000,- hat, d.h. es können insgesamt EUR 800.000,- je Kind von den Eheleute übertragen werden. Bei einem Berliner Testament fällt ein Freibetrag weg.
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