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Das größte Problem einer ungeregelten Erbfolge: die Erbengemeinschaft

  • Writer: Bastian Schmidt-Vollmer
    Bastian Schmidt-Vollmer
  • Mar 24, 2023
  • 1 min read

Wenn der Erblasser keine besonderen Anordnungen trifft, erben die Erben gemeinsam alles als Erbengemeinschaft. Das klingt erst mal nicht tragisch. ABER: Es bedeutet vor allem, dass alle, alles gemeinsam entscheiden müssen. In vielen Fällen geht das gut, aber je mehr Erben vorhanden sind, desto größer die Chance, dass es unterschiedliche Meinungen unter den Erben gibt. Und dann passiert: NICHTS ! Denn, wenn nur ein Erbe mauert, egal wie klein sein Anteil ist, ist die Erbengemeinschaft sofort handlungsunfähig. Und natürlich haben auch zwei Geschwister, die sich eigentlich gut verstehen, schnell unterschiedliche Ideen, was beispielsweise mit dem Ferienhäuschen an der Ostsee passieren soll. Solange sie sich aber nicht einig werden, liegt es brach. Es kann nicht (neu) vermietet werden, ja selbst die eigene Nutzung ist schwierig, wenn der andere Erbe sich sperrt. Ein Verkauf ist erst recht unmöglich. Der einzige Ausweg ist dann die sog. Teilungsversteigerung. Ein aufwendiger und langwieriger Weg, bei dem häufig nicht der erhoffte Erlös herauskommt. Häufig führt also die ungeregelte Erbfolge zu genau dem Zustand, den der Erblasser auf jeden Fall vermeiden wollte: Streit und Zerwürfnis in der Familie. Daher sorgen Sie vor, planen sorgfältig und setzten ggf. einen Testamentsvollstrecker ein.

 
 
 

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