Die Crux des Enterbens
- Bastian Schmidt-Vollmer
- Mar 26, 2023
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Es gibt immer mal wieder Situationen, in denen man einzelne Erbberechtigte der engen Familie vom Erbe ausschließen möchte. Eine vollständige Enterbung ist in Deutschland aber nur in bestimmten Sonderfällen möglich (vgl. § 2333 BGB). Im Normalfall steht dem oder den Enterbten, soweit sie dem engsten Familienkreis (Kinder, Ehepartner, auch Eltern (wenn es keine Kinder gibt)) entstammen ein sog. Pflichtteilsanspruch zu. Dieser beträgt genau die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbes. Dramatisch kann es werden, wenn das Erbe sehr werthaltig ist, aber nicht liquide, bspw. weil es in einem Unternehmen oder einer Immobilie gebunden ist. Denn: Anders als bei einem (Mit-)erben ist der Pflichtteil ist sofort in bar von den Erben zu bringen, d.h. sie sind gezwungen, illiquides Vermögen zu "versilbern", was häufig nicht einfach möglich ist. Auch Enterben will daher sorgfältig geplant sein, denn es gibt durchaus Lösungsmöglichkeiten.
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