Lebensversicherungen richtig abschließen
- Bastian Schmidt-Vollmer
- Mar 26, 2023
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Normalerweise schließt man Lebensversicherungsverträge im eigenen Namen ab. Wenn man verheiratet ist, sollte man den Partner als Bezugsberechtigten nennen.
Es gibt aber Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, sog. Überkreuzversicherungen abzuschließen, so dass der jeweilige Partner von vornherein der Inhaber der Police ist, diese aber auf das Leben des Partner abschließt. In diesem Fall fällt nämlich - anders als im Normalfall - die Versicherungssumme in das Erbe und wird damit bei der Berechnung der Erbschaftssteuer nicht berücksichtigt.
Diese Vorgehensweise ist vor allem in zwei Fällen sinnvoll:
a) Bei unverheirateten Paaren, denn diese haben mit derzeit EUR 20.000,- nur einen sehr geringen Steuerfreibetrage (bei Verheirateten sind es EUR 500.000,-) und
b) bei größeren Erbschaften die den Freibetrag von EUR 500.000,- übersteigen.
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