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Warum sind Vollmachten bei der Nachfolgeplanung so wichtig ?

  • Writer: Bastian Schmidt-Vollmer
    Bastian Schmidt-Vollmer
  • Mar 24, 2023
  • 2 min read

Nicht nur im Todesfall, sondern auch bei schweren Unfällen oder Erkrankungen (wie bspw. Demenz) kann es passieren, dass Betroffene nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und rechtsgültig Verfügungen vorzunehmen.


Das bedeutet, dass (häufig sehr plötzlich) der Zugriff auf das gesamte Vermögen, insbesondere die Konten des Betroffenen unmöglich ist. Das kann zu sehr schwierigen Situationen führen. Nicht nur in Familien sondern vor allem auch in Unternehmen.


Daher ist es wichtig, für diesen Fall vorzusorgen. An dieser Stelle sind Vollmachten (insbesondere Kontenvollmachten aber am Besten eine über den Tod hinaus geltende Generalvollmacht) nicht nur hilfreich, sondern eigentlich unverzichtbar.


Eine Vollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, die es einer Person (dem Bevollmächtigten) erlaubt, im Namen einer anderen Person (dem Vollmachtgeber) zu handeln. Im Falle des Todes des Vollmachtgebers kann eine Generalvollmacht besonders wichtig sein, um den Übergang seines Vermögens zu regeln.

Eine Generalvollmacht kann helfen, den Zugriff auf die Vermögenswerte für die Betroffenen (Unternehmen oder Familie) sicherzustellen und im Todesfall kann sie helfen, den Prozess der Vermögensübertragung zu vereinfachen. Mit einer solchen Vollmacht kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln und z.B. die Bankkonten oder Vermögenswerte des Vollmachtgebers verwalten und auf diese Weise sicherstellen, dass sie den Erben oder Begünstigten des Vollmachtgebers zugutekommen.

Ohne eine Generalvollmacht kann es schwierig sein, den Willen des Verstorbenen durchzusetzen. In vielen Fällen müssen die Erben oder Begünstigten Gerichtsverfahren durchlaufen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies kann zeitaufwendig, kostspielig und belastend sein, insbesondere wenn es Streitigkeiten zwischen den Erben gibt.

Eine Generalvollmacht kann also helfen, die Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln, wenn dieser zu Lebzeiten oder im Todesfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Mit einer solchen Vollmacht kann der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers handeln und seine Angelegenheiten regeln, auch wenn der Vollmachtgeber dazu nicht mehr in der Lage ist.

 
 
 

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