Wie hoch ist die Steuer wenn die Freibeträge überschritten sind ?
- Bastian Schmidt-Vollmer
- Jan 21, 2023
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In Deutschland unterliegt der überschreitende Teil des Nachlasses, der den Freibetrag überschreitet, der Erbschaftsteuer. Die Höhe der Erbschaftsteuer variiert je nach Erschließungsteuerklasse und dem zu versteuernden Betrag.
Für die Steuerklasse I (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner) beträgt der Steuersatz, wenn der Freibetrag überschritten wird, 30%.
Für die Steuerklasse II (Kinder, Enkel, Ur-Enkel, Stiefkinder) beträgt der Steuersatz, wenn der Freibetrag überschritten wird, 30%.
Für die Steuerklasse III (Eltern, Großeltern, Ur-Großeltern, Geschwister) beträgt der Steuersatz, wenn der Freibetrag überschritten wird, 50%
Für die Steuerklasse IV (entferntere Verwandte) beträgt der Steuersatz, wenn der Freibetrag überschritten wird, 50%
Es ist zu beachten, dass die Erbschaftsteuer nicht auf den gesamten Nachlass, sondern nur auf den Teil anfallen, der den Freibetrag überschreitet. Es gibt auch Sonderregelungen, wie z.B. die Möglichkeit der Steuerstundung oder die Möglichkeit der Steuerbefreiung bei Erbschaften innerhalb der Familie.
Gerade, wenn die Überschreitung droht, macht eine individualisierte Nachfolgeplanung Sinn. So mag bspw. der Normalfall, dass die Ehefrau im Falle des Todes des Ehemannes zunächst alles erbt, wenig Sinn, wenn diese dann bereits im hohen Alter ist und die Freibeträge deutlich überschritten sind.
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