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Wie ist die Reihenfolge bei Erbschaften ?

  • Writer: Bastian Schmidt-Vollmer
    Bastian Schmidt-Vollmer
  • Jan 24, 2023
  • 1 min read

Die Reihenfolge der Erben bei einer gesetzlichen Erbschaft in Deutschland ist geregelt in den §§ 1930 bis 1933 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Verwandten des Erblassers sind in 5 Ordnungen zur gesetzl. Erbfolge berufen. Solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung existiert, sind die nachfolgenden Ränge von der Erbschaft ausgeschlossen (§ 1930 BGB).


  1. Ordnung: Die Abkömmlinge des Erblassers, sie erben zu gleichen Teilen.

  2. Ordnung: Die Eltern des Erblassers

  3. Ordnung: Die Großeltern des Erblassers sowie deren Abkömmlinge

  4. Ordnung: Urgroßeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge

  5. Ordnung: die entfernteren Voreltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.


Achtung, wenn es keine Verwandten (mehr) gibt, erbt der Fiskus !


Neben den Verwandten des Erblassers ist dessen überlebender Ehegatte oder Lebenspartner kraft Gesetzes Erbe und zwar grundsätzlich neben Verwandten der 1. Ordnung zu 1/4, neben Verwandten der 2. Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte.


Achtung: Lebten die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (das ist der Normalfall, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde), wird so wird der Ausgleich des Zugewinns nach § 1371 BGB dadurch verwirklicht, dass sich dieser gesetzl. Erbteil des überlebenden Ehegatten um 1/4 der Erbschaft erhöht, d.h. im Normalfall erhält der Ehegatte die Hälfte der Erbschaft.


In Einzelfällen kann es aber sinnvoll sein, die Erbschaft auszuschlagen und den vollen Zugewinnausgleich zu beanspruchen.

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